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Brüssel beginnt die gesetzlichen Handlungen gegen Dänemark, Finnland, Frankreich und Deutschland im Thema von den Transporten,
Die Anschuldigung ist, den freien Verkehr von den Diensten und den Waren zu behindern
16 Junio 2016
Die Europäische Kommission hat zum thema eine Serie von den gesetzlichen Handlungen gegen für Nichtbeachtung von den Pflichten für Überschreitung von den gemeinschafts Normen von dem Transport und Dänemark, Finnland, Frankreich und Deutschland begonnen.
Brüssel hat entschieden resultierend aus das von den deutschen Autoritäten im Kurs von der Sitzung von dem Komitee von der Revision von dem Intergovernmental Organisation International Carriage Rail (OTIF) adoptiert Verhalten 25a for by sich 25 26 hat zu Bern und Juni 2014, einen Einspruch gegen Deutschland zu dem Gerichtshof von der EU vorzuweisen. Die Europäische Kommission hat angeklagt, dass Deutschland in der solchen Gelegenheit gegen zu dem relativen Abkommen zu den internationalen Transporten vorschlagen zwei Korrekturen gewählt hat, für Eisenbahn (COTIF im Kontrast mit der Lage), der müssen würde, adoptiert von der Europäischen Union in der solchen Gelegenheit sein, als festlegt von der Entscheidung von dem Rat von der EU mit von 24 berät Juni 2014. Außerdem Deutschland hat offen die Abstände von der abgegebenen gültigen Stimme gemäß solcher Entscheidung von dem Rat genommen und hat offen in der Diskussion die Ausübung von dem Wahlrecht von der EU gestellt,- hat Brüssel präzisiert -. Gemäss der Kommission, Deutschland ist mit der Adoption von dem solchen Benehmen weniger zu festlegt seinen Pflichten wie von der Entscheidung von dem Rat gekommen und hat außerdem die Lage von der Europäischen Union in den Diskussionen mit seinen internationalen Partnern geschwächt, dass das Prinzip von der loyalen Zusammenarbeit, festlegt.
Die Europäische Kommission hat auch angekündigt betätigt gegen Frankreich und Deutschland auf dem Sektor von dem Selbsttransport von der Anwendung von ihren jeweiligen Gesetzgebungen auf dem Mindestlohn gesetzlich wegen die Folgen, bestimmt Einschränkungen zu dem freien Dienstleistungsverkehr zu dem freien Warenverkehr und,- gemäss Brüssel -. Die Kommission hält insbesondere, dass die Anwendung von den solchen Normen zu den Tätigkeiten von dem grenzüberschreitenden Transport nicht kann, gerechtfertigt sein, die allein nebenbei das Gebiet von den zwei Mitgliedsstaaten von der EU berühren, als es die verwaltungs unverhältnismäßigen Bindungen schafft. Die Kommission hält außerdem, dass sie können zu vermeiden, eine Verzerrung von der Konkurrenz, um die Arbeiter zu wahren, andere Maßnahmen übernimmt sein und, der eine ablehnende Auswirkung auf dem freien Verkehr von den Diensten und den Waren haben nicht würden.
Die schließlich Kommission hat Dänemark und Finnland zu dem Gerichtshof von der EU für die unangemessene Anwendung von den Normen auf der Küstenschifffahrt auf Straße überwiesen, insbesondere von der Verordnung 1072/2009 für den internationalen Marktzugang von dem Transport von den Waren.